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Handelsgeschäfte vor der Liberalisierung der Märkte
Bereits vor der Liberalisierung der Märkte wurden in begrenztem
Umfang Stromhandelsgeschäfte abgeschlossen, um den eigenen
Strombedarf - z. B. bei ungeplanten Kraftwerkausfällen - sicherzustellen.
In Deutschland unterstützten sich die Verbundunternehmen durch
den Handel, es gab aber auch grenzüberschreitende Handelsgeschäfte
mit ausländischen Energieversorgungsunternehmen.
Liberalisierung der Elektrizitätsmärkte
Basis für das Entstehen des Stromhandels ist die EU-Elektrizitätsrichtlinie
von 1996. Durch diese wurden die europäischen Strommärkte
sukzessive liberalisiert. Deutschland hat sich in dem durch die
EU-Richtlinie vorgegebenen Rahmen dazu entschlossen, seinen Elektrizitätsmarkt
1998 in einem Schritt vollständig zu öffnen. Damit wurde
der bis dahin geltende Gebietsschutz der Energieversorgungsunternehmen
aufgehoben. Es entstand ein Markt für Strom. Und wie auf jedem
Markt ist auch der Strompreis von vielen Einflussfaktoren abhängig.
Marktteilnehmer
Neben den Energieversorgungsunternehmen treten neue Marktteilnehmer
wie unabhängige Broker oder ausländische Handelshäuser
ohne eigene Produktionskapazitäten als Handelspartner auf.
Gehandelt wird dabei nicht nur auf direktem Wege (Over-The-Counter
= OTC), sondern auch an Strombörsen wie der deutschen Strombörse
European Energy Exchange (EEX) in Leipzig. Handelsgeschäfte
werden darüber hinaus über Handelsplattformen im Internet
geschlossen.
Finanzieller Handel
Aufgrund der Volatilität des Strompreises nimmt neben dem physischen
Stromhandel - analog zur Entwicklung in den skandinavischen Ländern
- auch der finanzielle Handel zu. Es wird immer wichtiger, sich
gegen Preisrisiken abzusichern.
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